Zwei Drittel der neu von der IV zu gesprochenen Renten gehen auf eine psychische Beeinträchtigung zurück. Psychisch beeinträchtigte Menschen werden noch immer stigmatisiert; ihr Zugang zu Leistungen der Sozialversicherungen und zum Arbeitsmarkt wird zunehmend erschwert. Auch bei der Umsetzung der NFA besteht die Gefahr, dass die spezifischen Anliegen der Institutionen für diese Personengruppe übergangen werden.
Die Fachkommission Psychische Beeinträchtigung setzt sich als Querschnittskommission – in enger Zusammenarbeit mit Pro Mente Sana – dafür ein, dass das Angebot an Leistungen und Massnahmen zur beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung von Menschen mit psychischer Beeinträchtigung erhalten bleibt oder erweitert wird. Sie engagiert sich deshalb auch dafür, dass die Institutionen die erforderlichen Ressourcen erhalten. Vorrangiges Ziel ist immer die berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
