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Wir schauen hin!

Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen

Zwölf Verbände, Organisationen und Institutionen haben am 25. November 2011 in Bern die Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen den Medien vorgestellt. Sie fordern eine Null-Toleranz-Politik und setzen vor allem bei den Mitarbeitenden und bei der Stärkung der Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf an. Ihre wichtigste Botschaft lautet: «Wir schauen hin! Und zwar gemeinsam.»

Verbandsübergreifende Arbeitsgruppe
Am 1. Februar 2011 haben die Berner Strafverfolgungsbehörden über den grössten Missbrauchsfall der Schweiz informiert: Der Sozialtherapeut H.S. soll während fast 30 Jahren mehr als 120 Menschen mit Behinderung missbraucht haben. Die Betroffenheit in der Sozialbranche war immens. In der Folge haben sich zwölf Verbände, Organisationen und Institutionen – darunter Verbände der Institutionen, Selbsthilfeorganisationen, Elternvereinigungen, Bildungsanbieter und spezialisierte Ärzte – in der verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe Prävention zusammengeschlossen und gemeinsam die Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen verfasst.

10 Grundsätze
Diese Charta umfasst 10 Grundsätze, welche die vier Themenbereiche Präventionskonzepte, Stärkung der Personen mit Unterstützungsbedarf, Schlüsselrolle der Mitarbeitenden und Einrichtung einer internen Meldestelle und externen Ombudsstelle betreffen. Die Grundsätze gelten für alle Personen, die in Institutionen oder Organisationen tätig sind oder betreut werden.

Die Arbeit geht weiter
Mit der Charta ist die Arbeit der verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe Prävention nicht erledigt. Sie will sich als nächstes – u.a. unter Einbezug von Personalverbänden und Betroffenen – mit Präventionskonzepten und Massnahmenplänen auseinandersetzen und Arbeitsinstrumente erarbeiten. Zudem plant sie, Forderungen an die Politik zu formulieren, etwa nach genügend Ressourcen, damit die Präventionsarbeit wirkungsvoll geleistet werden kann, nach externen Meldestellen und nach einer Integration der Charta in die qualitativen Vorgaben von Bund und Kantonen.
 
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