Wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen möchten, muss deren Berufsqualifikation anerkannt sein. Denn wer in der Schweiz einen reglementierten Gesundheitsberuf ausüben möchte, muss über ein anerkanntes Diplom verfügen.
Als reglementiert gelten Berufe, deren Ausübung gesetzlich geregelt und an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen (Diplome, Zeugnis, Ausweis usw.) geknüpft ist. Eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses durch die zuständige Behörde ist zwingend erforderlich.
Auf der neuen Plattform «anerkennung.swiss» können Sie sich informieren, ob eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation in der Schweiz anerkannt werden muss.
Zudem informiert Sie die Webseite auch über die zuständige Anerkennungsstelle.
ARTISET empfiehlt Arbeitgebenden ihre Mitarbeitenden in diesem Prozess zu unterstützen.