05.03.2020

STELLUNGNAHME | Fakultativprotokoll zur UN-BRK: Bundesrat sendet falsches Signal

Im Januar 2020 haben sich INSOS Schweiz, CURAVIVA Schweiz und VAHS Schweiz für die Annahme der Motion 19.4424 von Nationalrätin Franziska Roth stark gemacht. In seiner Stellungnahme vom 26. Februar 2020 lehnt nun der Bundesrat den Antrag ab. Wir bedauern diese vorsichtige Haltung.

Motion in Kürze

Die Motion verlangt die Ratifikation des Fakultativprotokolls zur UN-Behindertenrechtskonvention durch die Schweiz. Das Fakultativprotokoll räumt Personen oder Personengruppen die Möglichkeit ein, sich bei Verletzungen der UN-BRK an den UN-BRK-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wenden unter der Voraussetzung, dass alle innerstaatlichen Beschwerdemöglichkeiten ausgeschöpft sind.

Ablehnung des Bundesrats

Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme vom 26. Februar 2020 die Motion ab. Zwar schliesst er eine Ratifikation des Fakultativprotokolls nicht grundsätzlich aus, möchte jedoch erst die Konsequenzen einer Ratifizierung besser beurteilen können.

INSOS Schweiz, CURAVIVA Schweiz und VAHS Schweiz bedauern diese zögerliche Haltung: Einerseits ist schon rein aufgrund des Aufwands für eine Klage keine Prozessflut zu erwarten. Andererseits liegt die Bedeutung einer Unterzeichnung des Fakultativprotokolls vor allem in der Signalwirkung: Denn die UN-BRK erhält damit eine grössere Verbindlichkeit.

Ein Verzug bei der Ratifizierung des Fakultativprotokolls ist mit Blick auf die Umsetzung der UN-BRK kontraproduktiv.

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