08.03.2022

POLITIK | Gutachten im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes

Zuverlässige Qualitätskriterien leider weiterhin nicht in Sicht.

Am 7. März 2022 lehnte der Ständerat die Motion (Frei) Flach ab, die gesetzlich verankerte qualitative Standards bei von den zuständigen Behörden und Gerichten verlangten Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht einforderte. Dabei stellte er sich gegen die Haltung des Nationalrats und schloss sich der Meinung seiner Kommission sowie des Bundesrats an.  ARTISET und seine Branchenverbände bedauern diesen Entscheid des Ständerates.

Es wäre höchste Zeit, dass konkrete, umfassende und verbindliche Vorgaben an die Qualität von Gutachten in diesem Bereich gesetzlich gesetzt werden. Denn die Behörden orientieren sich oft an den Einschätzungen und Empfehlungen in den Gutachten, beispielsweise in Bezug auf die Platzierung eines Kindes in einer Einrichtung oder bei der Wahl einer geeigneten Einrichtung.

Die aktuell weitgehend auf bundesgerichtlicher Rechtsprechung, Praxishandbüchern und Leitlinien der Wissenschaft abgestützten methodischen Vorgaben tun der Rechtssicherheit keine Genüge. Zur Sicherstellung der Legitimität und Wirksamkeit der Erwachsenen- und Kinderschutzmassnahmen müsste das Recht für Gutachten verbindliche Kriterien endlich vorschreiben.

Motion Frei (Flach) 19.3219 «Qualitative Standards bei Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht»

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