24.04.2023

POLITIK | Ja zu sofortiger Unterstützung für die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers

EPDG-Änderung: ARTISET und CURAVIVA begrüssen die vom Bundesrat vorgeschlagene Übergangsfinanzierung sowie die vorgesehene Förderung der Verbreitung des EPD grundsätzlich, schlagen aber zwei Anpassungen der Vorlage vor.

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) wird demnächst gründlich revidiert. Kurzfristig sieht der Bundesrat befristete Finanzhilfen zugunsten der Stammgemeinschaften vor. Mit dieser Übergangsfinanzierung will er auch die Verbreitung des EPD fördern.

Die Föderation ARTISET und ihr Branchenverband CURAVIVA befürworten grundsätzlich den Inhalt der vorgeschlagenen Gesetzesänderung und der entsprechenden neuen Verordnung. Zu zwei Punkten beantragt sie jedoch Verbesserungen, um die Verbreitung des EPD zu fördern:

  • Erstens schlägt ARTISET vor, dass die Finanzhilfen nicht einzig von der Anzahl eröffneter EPD abhängig gemacht wird, sondern sowohl von der Anzahl angeschlossene Leistungserbringer einer Stammgemeinschaft, die effektiv Inhalte in die EPD einspeisen, als auch von der Integration weiterer Zusatzdienste (z.B. eMedikation).
  • Zweitens sollte der Bund den Gesamtbetrag der einzelnen Finanzhilfe ausschütten, auch wenn ein fahrlässiger Kanton seinen Anteil (noch) nicht ausbezahlt hat.

 

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