12.05.2022

POLITIK | Rückblick Sondersession 2022

Der Nationalrat traf sich zu einer 3-tägigen Speed-Sondersession, um hängige Geschäfte abzuarbeiten. Aus Sicht von ARTISET interessierte vor allem eine Motion zum Elektronischen Patientendossier. Darüber seien noch einige weitere Rosinen herausgepickt.

Mo SGK-N 22.3015 «Elektronisches Patientendossier. Praxistauglich gestalten und finanziell sicher» - quasi unter Dach und Fach, bevor die Debatte stattgefunden hat. Denn der Bundesrat liess Ende April bereits verlauten, dass er das EPD mit verschiedenen Massnahmen weiterentwickeln will. Auch die vorberatende Kommission hatte die Motion mit 23:1 zur Annahme empfohlen. Bei so viel Rückenwind konnte der Nationalrat fast nicht anders und nahm die Motion nach wenigen Wortmeldungen stillschweigend an. Nun ist der Ständerat dran.

Die Motion verfolgt:

  • eine Erhöhung der Benutzertauglichkeit des EPD
  • eine Reduktion der technischen und organisatorischen Komplexität und eine zentrale EPD-Infrastruktur für die Datenablage
  • eine einfache Einbindung des EPD in die digitalen Geschäftsprozesse zwischen Gesundheitsfachpersonen

Die bundesrätlichen Ziele sind noch etwas konkreter formuliert:

  • Prüfung der aktuell bestehenden Freiwilligkeit der Patient:innen, beim EPD mitzumachen
  • Kantone sollen für die Finanzierung der Stammgemeinschaften aufkommen, der Bund soll die Kosten für die Weiterentwicklung übernehmen
  • Verpflichtung aller ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen, ein EPD zu führen
  • Bereitstellung der EPD-technischen Infrastruktur auch für Zusatzdienste (z.B. Überweisung Patient:innen an andere Gesundheitsfachpersonen)
  • Sicherstellung der Übergangsfinanzierung des EPD durch Bund und Kantone bis zum Abschluss der Revision

ARTISET begrüsst die anvisierten Schritte: Der Bund soll die erforderlichen Anpassungen umgehend in die Wege leiten, damit das EPD zum Fliegen kommt. Das Festhalten an der Dezentralität der EPD-Infrastruktur ist angesichts unserer föderalistischen Staatsstruktur nachvollziehbar, trägt aber gleichzeitig nicht wirklich zur Kostenminderung bei. Es ist vordringlich, die Aufgaben und Kompetenzen zu klären und die Prozesse zu vereinfachen.

Weniger «amused» zeigte sich der Bundesrat über eine zweite Motion der nationalrätlichen Gesundheitskommission 22.3016 «Implementierung einer nachhaltigen Data-Literacy-Strategie der digitalen Transformation des Gesundheitswesens». Beim etwas gestelzt tönenden Titel der Motion geht es um die Schaffung einer Datenkompetenz-Strategie. Ziel ist, Daten zu erheben und miteinander zu verknüpfen, um so wiederum die im Rahmen der Covid-Pandemie gemachten Erfahrungen und die Auswirkungen verschiedener therapeutischer Ansätze – insbesondere im ambulanten Bereich – zusammenzutragen und zu evaluieren. Der Bundesrat wollte nicht, der Nationalrat aber schon. Die Motion geht nun an den Zweitrat.

In sogenannten Kurzdebatten behandelte der Rat im Eiltempo rund 100 hängige Vorstösse, darunter auch einige interessante:

  • Mo de Quattro 21.4470 «Präventionskampagnen gegen Gewalt». Der Bund soll regelmässig schweizweite Präventionskampagnen gegen häusliche, sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt durchführen. Annahme empfohlen durch den Bundesrat, bekämpft durch die SVP, klar angenommen durch den Nationalrat. Die Motion geht nun in den Ständerat.
  • Po Gysi 21.4586 «Auswirkungen des stufenlosen Rentensystems auf die Erwerbstätigkeit». Der Bundesrat soll in einem Bericht analysieren, inwiefern sich die Erwerbstätigkeit von Personen mit IV durch das neue stufenlose Rentensystem verändert hat. Der Nationalrat wird das Postulat nach dem Rückzug eines Widerspruchs prozessual bedingt erst am Ende der Sommersession stillschweigend annehmen.
  • Mo Feri 20.3231 «Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen. Nationales Programm». Wie so oft bei Vorlagen aus dem Kinder- und Jugendbereich sieht sich der Bundesrat als nicht zuständig an. Er kommt in seiner ablehnenden Stellungnahme aber zum Schluss, «dass ein Handlungsbedarf ausgewiesen ist, dass aber für die Umsetzung von Massnahmen zur Prävention und zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen in erster Linie die Kantone und Gemeinden sowie die Bildungsanbieter zuständig sind.» So geht das mit dem Weiterreichen einer heissen Kartoffel. Der Nationalrat liess sich vom Bundesrat leider überzeugen und erledigte die Motion.
  • Mo Fraktion Grüne 20.3381 «Keine Kinderarmut». Der Bundesrat soll eine gesetzliche Grundlage schaffen, die für Familien ohne existenzsicherndes Einkommen die Möglichkeit bietet, Unterstützung analog dem Modell der Ergänzungsleistungen beziehen zu können. Und zwar so lange, bis die Kinder ihre Ausbildung abgeschlossen haben. – Der Bundesrat zeigte sich zwar besorgt über Kinder- und Familienarmut, verwies aber darauf, dass die Kantone im Bereich der Armutsbekämpfung für bedarfsabhängige Leistungen zuständig seien, und empfahl die Motion zur Ablehnung. Der Nationalrat folgte der Argumentation des Bundesrats und lehnte die Motion ab.

Dann noch dies

  • Po Marchesi 20.3355 «Gesundheits- und Sozialbereich. Die Schweiz soll sich aus ihrer Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften befreien». Der Bundesrat sollte in einem Bericht eine Strategie entwickeln, damit das Gesundheits- und Sozialsystem in der Schweiz nicht mehr von ausländischen Arbeitskräften abhängig sei. Angesichts der angespannten Fachkräftesituation und des prognostizierten grossen Fachkräftemangels erscheint diese Forderung doch etwas steil. Das sah auch der Nationalrat so und versenkte das Begehren ohne grosses Federlesen.

 

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