STELLUNGNAHME | Änderung Jugendarbeitsschutz
Mit der vorgeschlagenen Anpassung der Verordnung zum Jugendarbeitsschutz korrigiert der Bund einen vor 9 Jahren angestossenen ungünstigen Entscheid im Bereich des Jugendarbeitsschutz. INSOS und YOUVITA begrüssen zusammen mit der Föderation ARTISET diesen Schritt ausserordentlich.
Gemäss heutiger gesetzlicher Grundlage in der ArGV 5 dürfen Jugendliche unter 18 Jahren gefährliche Arbeiten nur im Rahmen einer beruflichen Grundbildung gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG) ausführen. Praktische Ausbildungen oder Integrationsvorlehren fallen nicht darunter. In der Praxis ist aber unumgänglich, dass auch Jugendliche ab 15 Jahren in nicht formalen Ausbildungsangeboten teilweise gefährliche Arbeiten ausführen dürfen. Die vorgeschlagene Ausdehnung der ArGV 5 macht darum Sinn.
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